Was ist eigentlich sexualisierte Gewalt?

2023-06-07T09:28:22+02:0012. Mai 2023|

Sexualisierte Gewalt im Sinne des Präventionsgesetz der ELKB sind alle Handlungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellen. Dabei nutzt ein*e Täter*in entweder seine*ihre Machtposition, um seine*ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen oder ein*e Täter*in erhöht seine*ihre Macht durch die Ausübung sexualisierter Gewalt. Sexualisierte Gewalt beginnt nicht erst bei konkreten sexuellen Handlungen, wie Berührungen. Auch bei immer wiederkehrenden anzüglichen Gesten oder Sprüchen wird schon von sexualisierter Gewalt gesprochen. Wer sexualisierte Gewalt ausübt, macht sich strafbar, aber auch wer Filme oder Fotos verwendet und / oder verbreitet. Die Paragrafen dazu finden sich im Strafgesetzbuch §174 ff.

Wie verhindert die Kirche, dass sexualisierte Gewalt passiert?

2023-06-07T09:26:58+02:0012. Mai 2023|

Seit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes 2020 gibt es klare Vorschriften zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der ELKB. Zeitgleich wurde die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ins Leben gerufen. Im Fachbereich Prävention sind acht Referent*innen in ganz Bayern unterwegs, um hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zu schulen. In den Schulungen geht es unter anderem um Basisinformationen zu sexualisierter Gewalt, Täter*innenstrategien, Intervention und Sensibilisierung zum Thema sexualisierte Gewalt. Wichtig ist es, sprachfähig zum Thema zu werden. Bis Ende 2025 werden in  Kirchengemeinden / Dekanatsbezirken / Einrichtungen Schutzkonzepte erstellt. Die darin festgehaltenen Maßnahmen sollen sexualisierte Gewalt möglichst schon im Vorfeld verhindern. Das Präventionsteam steht den Kirchengemeinden / Dekanatsbezirken / Einrichtungen mit Beratungen zur Seite und es gibt ein Handbuch zur Erstellung [...]

Wo finde ich Hilfe?

2023-05-19T12:20:23+02:0012. Mai 2023|

Hilfe erhalten Sie über folgende Internetadressen: Homepage der EKD: http://www.ekd.de/missbrauch/ansprechpersonen.html Homepage der ELKB (Fachstelle): https://aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de/index.php Zentrale Anlaufstelle help: www.anlaufstelle.help, zentrale@anlaufstelle.help Hilfeportal sexueller Missbrauch – Hilfe suchen, Hilfe finden (Bundesregierung) Startseite | Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de) Hilfe auch über folgende Beratungsstellen: Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Telefon: 0800 22 55 530 BERTA - Beratung und telefonische Anlaufstelle: Telefon: 0800 30 50 750 save-me-online.de - Onlineberatung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: E-Mail: beratung@save-me-online.de   Sowie über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Zum Beispiel bei Beratungsstellen, wie Wildwasser e.V. Wildwasser e.V. www.wildwasser-augsburg.de Wildwasser München e. V. www.wildwasser-muenchen.de Wildwasser Nürnberg e. V. www.wildwasser-nuernberg.de Wildwasser Würzburg e. V. www.wildwasserwuerzburg.de IGEL e.V., Passau www.igel-ev-passau.de AVALON e. V. www.avalon-bayreuth.de Arbeitsgemeinschaft Rauhreif www.rauhreif-ansbach.de LIS - Landshuter Interventions- und [...]

Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB)?

2023-05-19T12:21:22+02:0012. Mai 2023|

Exakt kann diese Frage zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, denn es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Bekannt sind 211 Fälle sexualisierter Gewalt aus Kirche und Diakonie, die bis in die 50iger Jahre zurückreichen. Bekannt sind auch 30 Fälle im Bereich des Beschäftigtenschutz (sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz). Seit 2022 steigen die Anfragen bei der Meldestelle. (vgl. Bericht OKR Blum, Landessynode 2023)

Arbeitsmaterialien zum Download

2022-04-02T23:42:17+02:002. April 2022|

Das Risiko kennen – Vertrauen sichern Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen. Risikoanalysen in der Arbeit von Kirchengemeinden. Die Handreichung als PDF herunterladen           Unsagbares sagbar machen Die Broschüre gibt Anregungen zur Bewältigung von Missbrauchserfahrungen in Kirchengemeinden. Die Handreichung als PDF.

Unabhängige wissenschaftliche Studie der EKD

2022-04-02T23:39:29+02:002. April 2022|

Der Forschungsverbund hat das Ziel, eine Analyse evangelischer Strukturen und systemischer Bedingungen, die (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen, vorzulegen. Somit soll eine empirische Basis für weitere Aufarbeitungsschritte der evangelischen Kirche und Diakonie gelegt werden. Alle aktuellen Informationen zur Forum-Studie finden Sie unter: Forum Studie (forum-studie.de)

Antragsdokumente und weitere Downloads

2023-08-07T15:17:41+02:002. April 2022|

Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt im Kindes- oder Jugendalter in Körperschaften und Einrichtungen der Landeskirche und in Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonischen Werks zugefügt wurde Grundsätze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für die finanzielle Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt Ordnung Anerkennungskommission ELKB

Übernahme von Kosten für Therapie und Beratung

2022-06-13T13:35:57+02:002. April 2022|

Kosten für Therapie und Beratung, können Sie ggf. über das „Ergänzende Hilfesystem sexueller Missbrauch“ (EHS) geltend machen, an dem sich die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Diakonische Werk Bayern beteiligen. Das EHS unterstützt (u.a.) Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im institutionellen Umfeld der Evangelischen Landeskirche in Bayern erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern. Das Ergänzende Hilfesystem gewährt Hilfen in Form von Sachleistungen, die dazu dienen sollen, heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern beziehungsweise auszugleichen. Die Leistungen werden ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (zum Beispiel Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert. [...]

Verfahrensweise zur Anerkennung des Leids

2023-05-25T14:01:59+02:002. April 2022|

Für die Anträge auf Leistungen zur Anerkennung des Unrechts steht ein Vordruck zur Verfügung, der ausgefüllt werden muss. Hierbei berät und unterstützt Sie die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission oder die Ansprechstelle gerne. Ihr Antrag wird lediglich auf seine Plausibilität überprüft. D.h., Sie müssen keine Beweise für das Geschehene vorlegen. Haben Sie bereits schriftlich an anderer Stelle über die Tat berichtet oder liegen Ihnen ärztliche Atteste vor, so können solche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden, so dass so weit wie möglich vermieden wird, dass Sie das Geschehene erneut berichten müssen und dadurch neu belastet werden.   Über den Antrag auf Leistungen entscheidet seit 2015 eine Kommission, die vom Landeskirchenrat berufen wird, jedoch nicht an dessen Weisungen oder an Weisungen einer Kirchenbehörde, des [...]

Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids

2022-06-13T13:33:22+02:002. April 2022|

Wenn Sie in Kirche oder Diakonie sexuellen Missbrauch erlebt haben und Ihre Ansprüche gegen den oder die Täter*in und/oder die Institution wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen können oder Ihnen dies – v.a. aufgrund der psychischen Belastung nicht zumutbar ist, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids zu beantragen, sofern Sie glaubhaft machen, dass Sie sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende einer kirchlichen Körperschaft oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes Bayern erlitten haben und wenn ein institutionelles Versagen einer Stelle in der Landeskirche, im Diakonischen Werk oder in einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes für das erlittene Leid (mit)ursächlich war oder dieses Leid ermöglicht hat. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der Ordnung der Anerkennungskommission. Wenn Sie im Zweifel darüber [...]

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