5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur EKD-Anerkennungsrichtlinie können Sie hier finden: Anerkennungsrichtlinie der EKD – EKD
Weitere Informationen zur EKD-Anerkennungsrichtlinie können Sie hier finden: Anerkennungsrichtlinie der EKD – EKD
Wenn Sie als betroffene Person in der Vergangenheit bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, so stehen Ihnen nach der neuen Ordnung für Anerkennungsverfahren zwei neue Rechte zu: Das Recht der Gegenvorstellung: Sie können eine neue individuelle Prüfung Ihres bereits gestellten und beschiedenen Antrags durch die Anerkennungskommission auf Basis der neuen Regelungen beantragen. Dies geschieht über eine sogenannte „Gegenvorstellung“. In diesem Fall wird Ihr Antrag auf Basis der bereits vorliegenden und ggf. neu eingereichter Dokumente von der Anerkennungskommission erneut entschieden. Beispielrechnung: Person A hat eine Anerkennungsleistung von 30.000 € erhalten. Die Anerkennungskommission kommt bei einer Neuprüfung zu dem Schluss, dass die individuelle Leistung [...]
Unter folgendem Link finden Sie die Datenschutzinformationen der Ansprechstelle: Datenschutzinformation der Ansprechstelle.
Die Datenschutzhinweise für das Anerkennungsverfahren können Sie unter folgendem Link abrufen: Datenschutzhinweise § 17 DSG-EKD_Anerkennungsverfahren_2026.
Wenn es bei Ihnen Bedarf an Multiplikator*innen gibt, können Sie gerne jemanden für diese Aufgabe ausbilden lassen. Für die Ausbildung zur*zum Multiplikator*in finden 2x2 Tage Schulung in einem Tagungshaus statt. Danach führen diese zwei Basisschulungen in Begleitung der Fachstelle vor Ort zur Hospitation durch. Die ausführliche Aufgabenbeschreibung finden Sie unter folgendem Link: Aufgabenbeschreibung Multiplikator*innen. Die nächsten Ausbildungsseminare für Multiplikator*innen finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite: Veranstaltungen.
Basisschulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt werden inzwischen hauptsächlich von Multiplikator*innen vor Ort durchgeführt. Einige der Multiplikator*innen können über folgende Plattform gefunden werden: Multiplikator/innen finden / hinschauen - helfen - handeln. Sollte für Ihr jeweiliges Dekanat oder für Ihre Einrichtung kein Kontakt auf der Homepage hinschauen-helfen-handeln zu finden sein, bitten wir Sie in Ihrem Dekanat bzw. bei Ihrem Träger nachzufragen. Dort erfahren Sie auch Termine für die nächsten Basisschulungen in Ihrer Umgebung.
Eine Sensibilisierungseinheit kann selbstständig vor Ort von einer verantwortlichen Person durchgeführt werden, die selbst schon an einer Basisschulung teilgenommen hat. Dazu haben wir für Sie eine Arbeitshilfe erstellt. Diese können Sie unter folgendem Link herunterladen: Arbeitshilfe Sensibilisierung.
Nach der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sollen alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche zum Thema sexualisierte Gewalt geschult werden. Dabei gibt es unterschiedliche Formate, die sich am Einsatzfeld orientieren. Die Tabelle unter dem folgenden Link veranschaulicht, wer an einer „Basisschulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt“ teilnehmen soll und für wen eine „Sensibilisierungseinheit“ ausreichend ist: Übersicht_Schulungen.
Unter folgendem Link finden Sie die Datenschutzinformationen des Fachbereichs Prävention: Datenschutzinformation Prävention.
Die Datenschutzinformationen der Meldestelle sind unter folgendem Link für Sie abrufbar: Datenschutzinformation der Meldestelle sG