Hier finden Sie Informationen für eine Antragstellung:
- Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Anerkennung stellen, dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Antrag auf Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in Körperschaften und Einrichtungen der Landeskirche und in Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonisches Werks zugefügt wurde
- Wenn Sie bereits in der Vergangenheit Anerkennungsleistungen erhalten haben und von Ihrem Recht auf Aufstockung/Gegenvorstellung Gebrauch machen möchten, dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Antrag Aufstockung_Gegenvorstellung
- Ausführliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (sog. „Datenschutzhinweise“) finden Sie unter Punkt 2 (Datenschutzinformationen der Anerkennungskommission).
- Die seit dem 1.1.2026 geltende Ordnung für Anerkennungsverfahren in der ELKB und ihrer Diakonie steht Ihnen über diesen Link zur Verfügung: Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der ELKB (gültig ab 1.1.2026)
- Die bis zum 31.12.2025 geltende Ordnung für Anerkennungsverfahren in der ELKB finden Sie hier: Ordnung Anerkennungskommission ELKB (Stand: Mai 2022)
Wir schicken Ihnen das Antragsformular und die Datenschutzhinweise auch per Post oder E-Mail zu. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission.


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