Material
Auf dieser Seite finden Sie Materialien zu unterschiedlichen Themengebieten im Bereich Umgang mit sexualisierter Gewalt. Unter anderem gibt es folgende Schwerpunkte:
- Prävention sexualisierter Gewalt
- Intervention
- Schutzkonzeptentwicklung
Das Infoplakat bietet einen Überblick über die vier Bereiche der Fachstelle, Ansprechstelle für Betroffene, Meldestelle, Präventionsteam & Anerkennungskommission. Es enthält Kurzbeschreibungen der Aufgaben und Kontaktmöglichkeiten. Verwenden Sie es gerne, um es in Ihrer Gemeinde, Einrichtung oder Dekanat aufzuhängen und über die Fachstelle zu informieren.
Das vorliegende Rahmenschutzkonzept legt die Eckpunkte fest, innerhalb derer jeder Träger und jede Einrichtung und jeder Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie jedes ordentliche Mitglied des Diakonischen Werkes Bayern ein eigenes individuelles Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zu erstellen hat. Es dient der Umsetzung des „Kirchengesetzes zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ (Präventionsgesetz – § 8 Abs. 1 PrävG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Grundsatz des Präventionsgesetzes:
Gegenseitiger Respekt und grenzachtende Kommunikation sind Teil des kirchlichen und diakonischen Selbstverständnisses.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und ihre Diakonie geben sexualisierter Gewalt keinen Raum. Es ist insbesondere
Aufgabe aller Träger, sexualisierter Gewalt vorzubeugen und sie zu verhindern, Verdachtsfälle aufzuklären, auf Fälle von sexualisierter Gewalt angemessen und wirksam zu reagieren, Betroffenen von sexualisierter Gewalt Hilfe und Unterstützung zu gewähren und Ursachen und Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in geeigneter
Weise aufzuarbeiten. Insbesondere bei der Aufklärung und Ahndung von Fällen sexualisierter Gewalt ist auf die Belange der betroffenen Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.
Diese Broschüre bietet ein Handlungskonzept für den Umgang mit sexuellen Übergriffen im kirchlichen Bereich. Sie nimmt hierzu die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen, in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ auf. Die Handlungshinweise gehen über die Leitlinien des Runden Tisches insofern hinaus, als sie nicht nur die Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen, sondern auch weitere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinderpornografie) sowie sexuelle Belästigung erfassen.
Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt, aber auch konkrete Leitlinien, anhand derer Einrichtungen und Träger passgenaue Konzepte entwickeln können. Die vorliegende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die grundlegenden Mindeststandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Kirchengemeinden und in diakonischen Einrichtungen. Sie ist in enger Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Diakonie Bundesverband entstanden und ist als Anregung und Maßstab für die Schaffung einer „Kultur der Achtsamkeit“ gedacht.
Diese Handreichung ist ein Wegweiser, wie eine Risikoanalyse Schritt für Schritt erfolgen kann. Diese Broschüre soll für
sie eine Hilfestellung bei der Durchführung einer Risikoanalyse sein. Sie soll dazu beitragen, die Arbeit möglichst einfach zu gestalten, um so die Vorbereitung präventiver Schritte vorzunehmen.