Eine Wiedergutmachung von geschehenem Unrecht ist nicht möglich. Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es die Möglichkeit – neben immaterieller Unterstützung in Form von Seelsorge und Beratung – auch eine finanzielle Anerkennung des Unrechts, was sie im Verantwortungsbereich der ELKB und ihrer Diakonie erlebt haben, zu beantragen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren.
Tel.: 089/5595-422
Mail: anerkennungskommission@elkb.de