Antragsdokumente und weitere Downloads

2023-08-07T15:17:41+02:002. April 2022|

Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt im Kindes- oder Jugendalter in Körperschaften und Einrichtungen der Landeskirche und in Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonischen Werks zugefügt wurde Grundsätze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für die finanzielle Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt Ordnung Anerkennungskommission ELKB

Übernahme von Kosten für Therapie und Beratung

2022-06-13T13:35:57+02:002. April 2022|

Kosten für Therapie und Beratung, können Sie ggf. über das „Ergänzende Hilfesystem sexueller Missbrauch“ (EHS) geltend machen, an dem sich die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Diakonische Werk Bayern beteiligen. Das EHS unterstützt (u.a.) Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im institutionellen Umfeld der Evangelischen Landeskirche in Bayern erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern. Das Ergänzende Hilfesystem gewährt Hilfen in Form von Sachleistungen, die dazu dienen sollen, heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern beziehungsweise auszugleichen. Die Leistungen werden ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (zum Beispiel Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert. [...]

Verfahrensweise zur Anerkennung des Leids

2023-05-25T14:01:59+02:002. April 2022|

Für die Anträge auf Leistungen zur Anerkennung des Unrechts steht ein Vordruck zur Verfügung, der ausgefüllt werden muss. Hierbei berät und unterstützt Sie die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission oder die Ansprechstelle gerne. Ihr Antrag wird lediglich auf seine Plausibilität überprüft. D.h., Sie müssen keine Beweise für das Geschehene vorlegen. Haben Sie bereits schriftlich an anderer Stelle über die Tat berichtet oder liegen Ihnen ärztliche Atteste vor, so können solche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden, so dass so weit wie möglich vermieden wird, dass Sie das Geschehene erneut berichten müssen und dadurch neu belastet werden.   Über den Antrag auf Leistungen entscheidet seit 2015 eine Kommission, die vom Landeskirchenrat berufen wird, jedoch nicht an dessen Weisungen oder an Weisungen einer Kirchenbehörde, des [...]

Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids

2022-06-13T13:33:22+02:002. April 2022|

Wenn Sie in Kirche oder Diakonie sexuellen Missbrauch erlebt haben und Ihre Ansprüche gegen den oder die Täter*in und/oder die Institution wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen können oder Ihnen dies – v.a. aufgrund der psychischen Belastung nicht zumutbar ist, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids zu beantragen, sofern Sie glaubhaft machen, dass Sie sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende einer kirchlichen Körperschaft oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes Bayern erlitten haben und wenn ein institutionelles Versagen einer Stelle in der Landeskirche, im Diakonischen Werk oder in einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes für das erlittene Leid (mit)ursächlich war oder dieses Leid ermöglicht hat. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der Ordnung der Anerkennungskommission. Wenn Sie im Zweifel darüber [...]

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