Wie der Pressemitteilung vom 24.06.2025 „Änderungen beim EHS“ zu entnehmen ist, können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab 19. März 2025 nach derzeitiger Prognose des Fonds Sexueller Missbrauch nicht mehr bewilligt werden. Als Grund führt die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch die große Anzahl an Anträgen an, die seit Jahresbeginn eingingen. Zudem seien die im Bundeshaushalt bewilligten Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene ausgeschöpft.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: Änderungen beim EHS: Fonds Sexueller Missbrauch
Ziel des „Ergänzenden Hilfesystems sexueller Missbrauch“ (EHS) ist es, Kosten für Therapie und Beratung für Betroffene zu gewähren, sofern der sexuelle Übergriff in einer Institution stattgefunden hat, die sich am Fonds Sexueller Missbrauch beteiligt.
Aufgrund der Beteiligung der Evangelischen Landeskirche in Bayern und des Diakonischen Werks Bayern am Fonds Sexueller Missbrauch unterstützt das EHS (u.a.) Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im institutionellen Umfeld der Evangelischen Landeskirche in Bayern oder des Diakonischen Werks Bayern erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern. Die erlittene sexualisierte Gewalt muss vor dem 30. Juni 2013 in Deutschland passiert sein.
Das Ergänzende Hilfesystem gewährt Hilfen in Form von Sachleistungen, die dazu dienen sollen, heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern beziehungsweise auszugleichen. Die Leistungen werden ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (zum Beispiel Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert. Sie können beim EHS beantragt werden. Das EHS greift nicht, sofern Sie schon Leistungen aus dem Heimkinderfonds erhalten haben.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Fonds Sexueller Missbrauch.
Die Unterstützungsangebote der Ansprechstelle für Betroffene sind davon unbenommen.
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