Sexualisierte Gewalt im Sinne des Präventionsgesetz der ELKB sind alle Handlungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellen.

Dabei nutzt ein*e Täter*in entweder seine*ihre Machtposition, um seine*ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen oder ein*e Täter*in erhöht seine*ihre Macht durch die Ausübung sexualisierter Gewalt.

Sexualisierte Gewalt beginnt nicht erst bei konkreten sexuellen Handlungen, wie Berührungen. Auch bei immer wiederkehrenden anzüglichen Gesten oder Sprüchen wird schon von sexualisierter Gewalt gesprochen.

Wer sexualisierte Gewalt ausübt, macht sich strafbar, aber auch wer Filme oder Fotos verwendet und / oder verbreitet. Die Paragrafen dazu finden sich im Strafgesetzbuch §174 ff.