Kosten für Therapie und Beratung, können Sie ggf. über das „Ergänzende Hilfesystem sexueller Missbrauch“ (EHS) geltend machen, an dem sich die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Diakonische Werk Bayern beteiligen. Das EHS unterstützt (u.a.) Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im institutionellen Umfeld der Evangelischen Landeskirche in Bayern erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern.
Das Ergänzende Hilfesystem gewährt Hilfen in Form von Sachleistungen, die dazu dienen sollen, heute noch existierende Folgen des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit oder Jugend abzumildern beziehungsweise auszugleichen. Die Leistungen werden ergänzend gewährt, das heißt nur dann, wenn ein gesetzliches Leistungssystem (zum Beispiel Krankenkasse, Jobcenter) die Leistung nicht oder nicht mehr finanziert. Sie können beim EHS beantragt werden. Das EHS greift nicht, sofern Sie schon Leistungen aus dem Heimkinderfonds erhalten haben.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Die Unterstützungsangebote der Ansprechstelle für Betroffene sind davon unbenommen.
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