- Antrag auf Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in Körperschaften und Einrichtungen der Landeskirche und in Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonisches Werks zugefügt wurde
- Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der ELKB (gültig ab 1.1.2026)
- Ordnung Anerkennungskommission ELKB (Stand: Mai 2022)


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