Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
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Fachbereiche der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB:
Die Fachstelle teilt sich in folgende vier Arbeitsbereiche auf:
Darüber hinaus ist die Fachstelle eng vernetzt mit der Diakonie sowie mit der Fachstelle „Sexualisierte Gewalt“ der EKD. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Landeskirchen in Deutschland besteht über die Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (https://www.ekd.de/konferenz-fur-pravention-intervention-und-hilfe-pih-k-63684.htm).
Zeitleiste
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Konferenz Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K) beginnt
Die PIH-K besteht aus den fachlichen Expert*innen, die sich in den Ansprech-, Fach- und Meldestellen der Landeskirchen und der Diakonie sowie in anderen evangelischen Organisationen gegen sexualisierte Gewalt einsetzen. Der fachliche Austausch stellt sicher, dass auch im komplexen institutionellen System der evangelischen Kirche und der Diakonie ein gemeinsames und professionelles Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt gelingt.
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Erste Vereinbarung mit UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Die erste Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs klärt die Rolle der EKD beim Schutz vor sexualisierter Gewalt und die dafür nötigen Maßnahmen.
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Fonds EHS (Ergänzendes Hilfssystem) wird eingerichtet
Die EKD und Diakonie beteiligen sich am durch die Bundesregierung eingerichteten Ergänzenden Hilfesystem (EHS). Das EHS im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen. Seit dem 01.05.2013 können zur Minderung der Folgewirkungen dieser Gewalt Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei beteiligten Institutionen beantragt werden.
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Unabhängige Kommission (heute Anerkennungskommission) für Kirche und Diakonie der ELKB
Betroffene haben hier die Möglichkeit, eine finanzielle Leistung zu beantragen, die einem Schmerzensgeld vergleichbar ist. Die finanziellen Leistungen sollen die noch andauernden Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zumindest mildern und die Anerkennung des Unrechts zum Ausdruck bringen. Die Anerkennungskommission entscheidet weisungsunabhängig über die Anträge.
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Zweite Vereinbarung mit UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Die zweite Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs definiert relevante Handlungsfelder der EKD und ein gemeinsames Verständnis von Schutzkonzepten.