1. Dezember 2020 - Präventionsgesetz der ELKB und der Diakonie Bayern tritt in Kraft

Das Präventionsgesetz schafft verbindliche Grundlagen im Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der ELKB. Es stellt klar, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und ihre Diakonie sexualisierter Gewalt keinen Raum geben. In dem Gesetz werden wichtige Regeln wie die Meldepflicht und die Erarbeitung von Schutzkonzepten verankert, sowie die Rahmenbedingungen für die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt beschrieben.

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