Prävention konsequent weiterdenken – Beschluss der Landesjugendkammer und konkrete Auswikungen

Die Landesjugendkammer hat auf ihrer Sitzung vom 28.–30. Juni 2024 in Pappenheim den Beschluss „Prävention konsequent weiterdenken“ gefasst. Anlass waren die Ergebnisse der ForuM-Studie sowie die Vorgaben des Präventionsgesetzes, nach denen alle Einrichtungen bis Ende 2025 ein Schutzkonzept erstellen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Im Schutzkonzept der Jugendarbeit war bisher die Rolle der Vertrauensperson vorgesehen, die zugleich Ansprechperson und Präventionsbeauftragte war. Die Landesjugendkammer hat beschlossen, diese Rolle in die neue Präventionsstruktur zu überführen. Künftig unterscheidet man:
- Ansprechpersonen: erste, niedrigschwellige und vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene
- Präventionsbeauftragte: koordinieren und entwickeln Schutzkonzepte
- Multiplikator*innen: führen Basisschulungen nach EKD-Standard (Hinschauen–Helfen–Handeln) durch
Eine Kombination von Ansprechperson und Multiplikator*in oder Präventionsbeauftragte*r und Multiplikator*in ist möglich. Die Kombination von Präventionsbeauftragte*r und Ansprechperson ist ausgeschlossen, um Rollenkonflikte im Interventionsfall zu vermeiden.
Prävention von sexualisierter Gewalt soll grundsätzlich fester Bestandteil des Aufgabenprofils von Hauptamtlichen sein – unabhängig von offizieller Beauftragung.
Schulungen in der Jugendarbeit:
Ein zentraler Bestandteil des Rahmenschutzkonzepts ist die Schulungspflicht für alle Mitarbeitenden. Für Erwachsene ist die Basisschulung der Fachstelle vorgesehen. Im Jugendbereich gibt es jedoch eine Lücke: Diese Schulung ist erst ab 18 zugänglich und nicht methodisch auf Jugendliche ausgelegt.
Das Pendant im Jugendbereich ist die Juleica-Schulung, die bereits seit mehreren Jahren einen verpflichtenden Baustein zur Prävention enthält. Juleica-Schulungen werden in der Regel von Jugendwerken sowie Stadt- und Kreisjugendringen angeboten.
Laut Handbuch Schutzkonzept der ELKB:
- Ehrenamtliche ab 15 Jahren nehmen an Grundkursen (z. B. Juleica) teil
- Unter 15-Jährige werden im Rahmen von Trainee-Programmen geschult
Zentrale Inhalte:
- Sensibilisierung & Praxisbezug
- Täterstrategien & Betroffenenperspektiven
- Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend
- Rechtliche Grundlagen
Umfang: mind. 2,5–3 Stunden
Juleica-Schulungen sollen überprüft und ggf. angepasst werden. Wenn alle Qualitätsstandards erfüllt sind, gilt die Juleica als Pendant zur Basisschulung für Erwachsene. Voraussetzung für die Durchführung des Bausteins ist die eigene Teilnahme an der Basisschulung der ELKB.
Methoden und Informationen finden sich in der Arbeitshilfe „Bei uns nicht!“ der ejb:
Bei-uns-nicht_Handbuch_2017.pdf
Unterstützung und Ausblick
- Die Fachstelle bildet laufend neue Ansprechpersonen, Präventionsbeauftragte und Multiplikator*innen aus
- Ein Fachtag „Prävention in der Jugendarbeit“ ist für Oktober geplant – Anmeldung ab Sommer über die Wirkstatt