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Hier finden Sie Videos mit Statements von Betroffenen und Berichten zum Thema Umgang mit sexualisierter Gewalt.
Zeitleiste
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Konferenz Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K) beginnt
Die PIH-K besteht aus den fachlichen Expert*innen, die sich in den Ansprech-, Fach- und Meldestellen der Landeskirchen und der Diakonie sowie in anderen evangelischen Organisationen gegen sexualisierte Gewalt einsetzen. Der fachliche Austausch stellt sicher, dass auch im komplexen institutionellen System der evangelischen Kirche und der Diakonie ein gemeinsames und professionelles Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt gelingt.
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Erste Vereinbarung mit UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Die erste Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs klärt die Rolle der EKD beim Schutz vor sexualisierter Gewalt und die dafür nötigen Maßnahmen.
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Fonds EHS (Ergänzendes Hilfssystem) wird eingerichtet
Die EKD und Diakonie beteiligen sich am durch die Bundesregierung eingerichteten Ergänzenden Hilfesystem (EHS). Das EHS im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen. Seit dem 01.05.2013 können zur Minderung der Folgewirkungen dieser Gewalt Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei beteiligten Institutionen beantragt werden.
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Unabhängige Kommission (heute Anerkennungskommission) für Kirche und Diakonie der ELKB
Betroffene haben hier die Möglichkeit, eine finanzielle Leistung zu beantragen, die einem Schmerzensgeld vergleichbar ist. Die finanziellen Leistungen sollen die noch andauernden Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zumindest mildern und die Anerkennung des Unrechts zum Ausdruck bringen. Die Anerkennungskommission entscheidet weisungsunabhängig über die Anträge.
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Zweite Vereinbarung mit UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)
Die zweite Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs definiert relevante Handlungsfelder der EKD und ein gemeinsames Verständnis von Schutzkonzepten.
Vorstellung Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt
Im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche betreffen, von Betroffenenvertreter*innen und kirchlichen Vertreter*innen bearbeitet. Jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht damit unter Mitwirkung Betroffener.
Das Beteiligungsforum setzt sich aus Betroffenen sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche sowie kirchlichen Beauftragten zusammen.
Stimmberechtigt sind acht Mitglieder der Betroffenenvertretung, sowie neun kirchliche Beauftragte. Die kirchlichen Beauftragten sind drei leitende Geistliche und zwei leitende Jurist*innen der Landeskirchen, ein*e Vertreter*in der Diakonie Deutschland, die*der Präses der Synode der EKD sowie zwei Mitglieder der PIH-K (Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung).
Das Beteiligungsforum wurde gemeinsam mit Betroffenenvertreter*innen und Kirchenvertreter*innen über mehrere Monate in intensiven Gesprächen durch eine externe Expertin entwickelt.
Die Mitglieder des Beteiligungsforums bringen ihre Fragestellungen und Themen in das Forum ein. Diese werden in Themen-AGs vorbereitet. In jeder Themen-AG arbeiten Mitglieder der Betroffenenvertretung und kirchliche Beauftragte. Für einen Beschluss im Beteiligungsforum ist sowohl eine Mehrheit der Betroffenenvertretung als auch der kirchlichen Beauftragten notwendig.
Die Beschlussvorschläge des Beteiligungsforums fließen dann in den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz und/oder die Synode ein. So ist gewährleistet, dass jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Partizipation Betroffener im Rahmen des Beteiligungsforums erfolgt.
Vorstellung der Fachstelle der ELKB
Die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wurde 2019 eingerichtet und ist für die fachlichen und organisatorischen Fragen zum Thema zuständig. Sie gliedert sich in die vier Fachbereiche Ansprechstelle für Betroffene, Meldestelle, Präventionsteam und Anerkennungskommission.
Lernen Sie hier einige Mitarbeitende der Fachstelle kennen:
Stellen Sie sich kurz vor:
Ich bin Maren Schubert, Team Ansprechstelle und von Beruf Pfarrerin.
Wie sieht Ihre Arbeit aus?
In der Ansprechstelle stehen wir in direktem Kontakt zu Betroffenen. Menschen melden sich und können vertraulich mit uns sprechen. Wir überlegen dann gemeinsam, welche Schritte als nächstes gegangen werden können und begleiten die Menschen, die sich an uns gewandt haben.
Was erleben Sie in Ihrem Aufgabengebiet?
Es sind oft sehr berührende Begegnungen mit Menschen, denen sexualisierte Gewalt zugefügt wurde, was meist mit großer Scham besetzt ist. Ich erlebe mutige und starke Menschen mit Verletzungen, die ihren Lebensweg oft sehr beeinflussen. Von diesen Menschen kann ich viel lernen und möchte mich mutig an ihre Seite stellen.
Welche Herausforderung liegt noch vor der Kirche und der Fachstelle?
Da ist so viel! Mir ist wichtig, die Menschen, denen Leid durch unsere Kirche widerfahren ist, aus dem Schweigen heraus zu begleiten. Sie sind oft so allein damit. Ich sehe meinen Beitrag darin, das, zumindest im einzelnen Fall, zu beenden.
Stellen Sie sich kurz vor:
Mein Name ist Michaela Urbanek. Ich bin Diakonin und Sozialpädagogin und arbeite in der Meldestelle.
Wie sieht Ihre Arbeit aus?
Ich bin Ansprechpartnerin für Anfragen bei Verdacht und Mitteilungen von sexuellen Übergriffen aus dem Bereich der Landeskirche. Meine Aufgabe ist es, zu beraten, Beobachtungen oder bereits eingeleitete Maßnahmen weiterzudenken und den Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen zu begleiten. Dabei spielen auch die Anzeigeerstattung bei der Polizei oder arbeitsrechtliche Schritte eine Rolle. Aufarbeitung bedeutet, dass wir Geschehnisse ernst nehmen, sie anerkennen und daraus lernen. Es geht um Zuhören und Erinnern. Im Grunde geht es darum, dass wir uns fragen, was wir als Institution aus den Übergriffen lernen können und wie wir Schutzstrukturen etablieren können.
Was erleben Sie in Ihrem Aufgabenbereich?
In den Gesprächen mit Betroffenen, Mitarbeitenden und Dienstvorgesetzten erlebe ich viel Vertrauen, wenn Menschen mir ihre Erlebnisse und Wahrnehmungen mitteilen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und deshalb bin ich mir der sich daraus ergebenen Verantwortung sehr bewusst. Ich erlebe aber auch Enttäuschung und Wut, weil Klärungsprozesse lange dauern und Betroffene nicht ausreichend begleitet und beteiligt werden. Zudem erkenne ich, dass es blinde Flecken im institutionellen System gibt, welche ein Aufdecken erschweren. Aber ich habe auch die Hoffnung, dass die Kirche aus Fehlern lernt und bessere Schutzstrukturen etabliert.
Welche Herausforderung liegt noch vor der Kirche und der Fachstelle?
Eine Herausforderung besteht darin, wie wir Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, einfühlsam, respektvoll und achtsam begleiten können, wenn es z.B. zur Einleitung juristischer Maßnahmen kommt. Wie verhindern wir weitere Enttäuschungen und Verletzungen sowie die Gefahr, dass Menschen beispielsweise durch wiederholte Erzählungen ihrer traumatischen Erfahrung immer wieder ausgesetzt werden. Um die Aufarbeitung von Vorfällen in Institutionen ernsthaft durchzuführen, ist es wichtig, dass Betroffene auf Augenhöhe beteiligt werden und mit ihren mitgeteilten Erfahrungen Veränderungen für die Zukunft gestaltet werden können.
Stellen Sie sich kurz vor:
Mein Name ist Martina Frohmader, ich bin Diplom-Sozialpädagogin und seit 01.09.2023 als Koordinatorin für den Fachbereich Prävention in der Fachstelle tätig.
Wie sieht Ihre Arbeit aus?
Unsere Aufgaben im Team Prävention bestehen darin Schulungen für Mitarbeitende anzubieten und Materialien zur Erstellung von Schutzkonzepten zu erarbeiten. Als nächster Schritt geht es darum Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke und kirchliche Einrichtungen bei der Erstellung ihrer Schutzkonzepte fachlich zu beraten und begleiten. Meine Aufgabe dabei ist es unter anderem das Team zu leiten, die Rahmenbedingungen für die Arbeit zu schaffen und den Arbeitsbereich Prävention von sexualisierter Gewalt in unserer Landeskirche zu implementieren.
Was erleben Sie in Ihrem Aufgabenbereich?
Wir erleben von vielen Mitarbeitenden Aufgeschlossenheit und Unterstützung. Sie machen dieses Thema zu ihrem eigenen, übernehmen Verantwortung dafür und sind dabei präventive Strukturen in der Fläche zu entwickeln und umzusetzen. Bei manchen braucht es aber auch größere Überzeugungsarbeit für die Notwendigkeit sich mit sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen.
Welche Herausforderung liegt noch vor der Kirche oder der Fachstelle?
Ein nachhaltiges Schulungskonzept für unsere Landeskirche zu entwickeln und umzusetzen, so dass wirklich alle Berufsgruppen und Ehrenamtliche, die in unserer Kirche arbeiten, qualitativ gut fortgebildet sind. Und dass Schutzkonzepte nicht nur geschrieben werden, sondern auch tatsächlich in die alltägliche kirchliche Praxis umgesetzt werden. So kann es dann vielleicht gelingen, dass unsere Kirche für alle als einen Ort des Glaubens, der Gemeinschaft und gleichzeitig der Geborgenheit und des Schutzes erfahrbar zu machen.
Stellen Sie sich kurz vor:
Mein Name ist Monika Söder, ich bin Diplom-Juristin mit dem Schwerpunkt Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie, sowie ausgebildete Mediatorin und arbeite seit dem 01.02.2023 als Geschäftsführerin der Anerkennungskommission in der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt beim Landeskirchenamt.
Wie sieht Ihre Arbeit aus?
Als Geschäftsführerin bin ich für die Planung und Organisation der Kommissionssitzungen und die Prüfung der Anträge auf Plausibilität und Verjährung zuständig. Weiterhin gehört die Kommunikation mit Betroffenen und externen Rechtsanwaltskanzleien zu meinem Aufgabengebiet.
Was erleben Sie in Ihrem Aufgabenbereich?
Betroffene, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, sind oft stark traumatisiert, so dass ein sensibler Umgang in der Kommunikation mit den Betroffenen Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Ich empfinde es als sehr positiv, dass häufig eine große Erleichterung bei diesen Personen zu spüren ist, dass ihr Leid gehört wird und in gewisser Weise Anerkennung findet.
Welche Herausforderung liegt noch vor der Kirche oder der Fachstelle?
Die größte Herausforderung der nächsten Jahre sehe ich in der gemeinsamen Aufarbeitung seitens der Kirche und der Betroffenen. Da jeder Mensch, der sexualisierte Gewalt erlebt hat, diese Geschehnisse individuell verarbeitet und unterschiedliche Bedürfnisse entwickelt hat, damit umzugehen, sind unterschiedlich Strategien notwendig, um dem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung gerecht zu werden.
FAQS
In unseren FAQs möchten wir Antworten auf wichtige Fragen geben.
Sexualisierte Gewalt im Sinne des Präventionsgesetz der ELKB sind alle Handlungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellen.
Dabei nutzt ein*e Täter*in entweder seine*ihre Machtposition, um seine*ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen oder ein*e Täter*in erhöht seine*ihre Macht durch die Ausübung sexualisierter Gewalt.
Sexualisierte Gewalt beginnt nicht erst bei konkreten sexuellen Handlungen, wie Berührungen. Auch bei immer wiederkehrenden anzüglichen Gesten oder Sprüchen wird schon von sexualisierter Gewalt gesprochen.
Wer sexualisierte Gewalt ausübt, macht sich strafbar, aber auch wer Filme oder Fotos verwendet und / oder verbreitet. Die Paragrafen dazu finden sich im Strafgesetzbuch §174 ff.
Seit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes 2020 gibt es klare Vorschriften zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der ELKB. Zeitgleich wurde die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ins Leben gerufen.
Im Fachbereich Prävention sind acht Referent*innen in ganz Bayern unterwegs, um hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende zu schulen. In den Schulungen geht es unter anderem um Basisinformationen zu sexualisierter Gewalt, Täter*innenstrategien, Intervention und Sensibilisierung zum Thema sexualisierte Gewalt. Wichtig ist es, sprachfähig zum Thema zu werden.
Bis Ende 2025 werden in Kirchengemeinden / Dekanatsbezirken / Einrichtungen Schutzkonzepte erstellt. Die darin festgehaltenen Maßnahmen sollen sexualisierte Gewalt möglichst schon im Vorfeld verhindern.
Das Präventionsteam steht den Kirchengemeinden / Dekanatsbezirken / Einrichtungen mit Beratungen zur Seite und es gibt ein Handbuch zur Erstellung von Schutzkonzepten. Sie finden es unter folgendem Link: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/handbuch-schutzkonzeptentwicklung-in-der-elkb/.
Hilfe erhalten Sie über folgende Internetadressen:
- Homepage der EKD: http://www.ekd.de/missbrauch/ansprechpersonen.html
- Homepage der ELKB (Fachstelle):
https://aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de/index.php - Zentrale Anlaufstelle help: www.anlaufstelle.help, zentrale@anlaufstelle.help
- Hilfeportal sexueller Missbrauch – Hilfe suchen, Hilfe finden (Bundesregierung) Startseite | Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (hilfe-portal-missbrauch.de)
Hilfe auch über folgende Beratungsstellen:
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Telefon: 0800 22 55 530
- BERTA – Beratung und telefonische Anlaufstelle: Telefon: 0800 30 50 750
- save-me-online.de – Onlineberatung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: E-Mail: beratung@save-me-online.de
Sowie über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Zum Beispiel bei Beratungsstellen, wie
Wildwasser e.V.
- Wildwasser e.V.
www.wildwasser-augsburg.de - Wildwasser München e. V.
www.wildwasser-muenchen.de - Wildwasser Nürnberg e. V.
www.wildwasser-nuernberg.de - Wildwasser Würzburg e. V.
www.wildwasserwuerzburg.de