Die neue EKD-Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am 21.03.2025 eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Diese Richtlinie hat zum Ziel, dass Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit ab dem 1.1.2026 nach einheitlichen Standards festgelegt werden. Sie enthält zudem zahlreiche Verbesserungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, die Anspruch auf eine Anerkennungsleistung haben, wie z.B. ein einheitliches Modell der Leistungen. Die Richtlinie und weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie können über http://www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie abgerufen werden.
Bis die neuen Vorschriften aus der Richtlinie in der ELKB umgesetzt sind und ab 2026 zur Anwendung kommen, arbeiten Geschäftsstelle und Kommission gemäß der aktuell geltenden Ordnung der Anerkennungskommission. Betroffene von sexualisierter Gewalt können auch weiterhin einen Antrag auf Anerkennung stellen, über den die Kommission berät. Informationen zur Antragsstellung und zum aktuellen Anerkennungsverfahren in der ELKB stehen unter https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/anerkennungskommission/ zur Verfügung.