1. September 2015 - Unabhängige Kommission (heute Anerkennungskommission) für Kirche und Diakonie der ELKB
Betroffene haben hier die Möglichkeit, eine finanzielle Leistung zu beantragen, die einem Schmerzensgeld vergleichbar ist. Die finanziellen Leistungen sollen die noch andauernden Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zumindest mildern und die Anerkennung des Unrechts zum Ausdruck bringen. Die Anerkennungskommission entscheidet weisungsunabhängig über die Anträge.