Infos zur neuen Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die vom Landeskirchenrat, vom Landessynodalausschuss und vom Diakonischen Rat im Oktober jeweils einstimmig beschlossen wurde, ist in der Dezember Ausgabe des Amtsblatts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern veröffentlicht worden. Damit tritt die neue Ordnung für Anerkennungsverfahren zum 1.1.2026 in Kraft und löst die seit Mai 2022 geltende Ordnung für Anerkennungsverfahren ab. Mit dieser neuen Ordnung für Anerkennungsverfahren setzt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern die im März 2025 beschlossene Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland um.

Ausführliche Informationen zur Anerkennungsrichtlinie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland finden Sie in den FAQs, die unter folgendem Link abrufbar sind: Anerkennungsrichtlinie der EKD – EKD

Die ab dem 1.1.2026 geltende Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern finden Sie unter: Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der ELKB (gültig ab 1.1.2026)