Rahmenschutzkonzept der ELKB
Rahmenschutzkonzept der ELKB
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Das vorliegende Rahmenschutzkonzept legt die Eckpunkte fest, innerhalb derer jeder Träger und jede Einrichtung und jeder Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie jedes ordentliche Mitglied des Diakonischen Werkes Bayern ein eigenes individuelles Schutzkonzept zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zu erstellen hat. Es dient der Umsetzung des „Kirchengesetzes zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ (Präventionsgesetz – § 8 Abs. 1 PrävG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.