Präventionsgesetz der ELKB
Präventionsgesetz der ELKB
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Grundsatz des Präventionsgesetzes:

Gegenseitiger Respekt und grenzachtende Kommunikation sind Teil des kirchlichen und diakonischen Selbstverständnisses.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und ihre Diakonie geben sexualisierter Gewalt keinen Raum. Es ist insbesondere
Aufgabe aller Träger, sexualisierter Gewalt vorzubeugen und sie zu verhindern, Verdachtsfälle aufzuklären, auf Fälle von sexualisierter Gewalt angemessen und wirksam zu reagieren, Betroffenen von sexualisierter Gewalt Hilfe und Unterstützung zu gewähren und  Ursachen und Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in geeigneter
Weise aufzuarbeiten. Insbesondere bei der Aufklärung und Ahndung von Fällen sexualisierter Gewalt ist auf die Belange der betroffenen Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.