Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD wurde im Herbst 2019 einstimmig von der Kirchenkonferenz befürwortet und vom Rat der EKD verabschiedet. Sie enthält nicht nur materielle Vorschriften (Gebote und Verbote), sondern auch organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet zum Beispiel dazu, Schutzkonzepte in den Kirchengemeinden und Einrichtungen zu entwickeln, Prävention und Intervention sicherzustellen, Meldestellen zu etablieren sowie Anerkennungskommissionen einzurichten.
Es wurden Standards zur Fortbildung von Mitarbeitenden im evangelischen Raum in einem Schulungscurriculum hinschauen – helfen – handeln entwickelt. Dieses kommt seit 2018 in den Landeskirchen zur Anwendung. Schon vor 2010 sind für die Gemeinden und Einrichtungen der Landeskirchen sowie der Diakonie umfassende Präventionskonzepte entwickelt worden, und auch Handlungsleitfäden zur Intervention gibt es seit 2012.